Conditions générales
Les documents suivants régissent tous les contrats et accords entre abilitynet Samuel Koch et le mandant : les conditions générales (AGB) pour les travaux de projet et les conditions générales de prestation de services (ADB) pour les services récurrents comme l'hébergement.
Ces documents contractuels ne sont disponibles qu'en allemand. Seule la version allemande fait foi juridiquement.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen abilitynet Samuel Koch oder deren Vertreter (nachfolgend abilitynet genannt) und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge und Absprachen. Abweichende AGBs des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn abilitynet ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 1 Nutzungsrechte
Jeder abilitynet erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
abilitynet räumt dem Auftraggeber ein ausschliessliches, inhaltlich auf das Medium Internet beschränktes Nutzungsrecht an dem zur Durchführung dieses Auftrages erstellten Konzept und den umgesetzten HTML-Dokumenten ein. Für die Nutzung der auftragsbezogenen Ergebnisse aus Konzept, Design und Programmierung in anderen Medien bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen abilitynet und dem Auftraggeber. Das Nutzungsrecht geht jedoch erst mit vollständiger Entrichtung der gesamten Vergütung über.
Alle Entwürfe, Muster und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von abilitynet weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
abilitynet hat das Recht, auf der Website und in Veröffentlichungen über das Werk als Urheber genannt zu werden. Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.
§ 2 Schutzrechte Dritter
Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche abilitynet für die Durchführung dieses Auftrages überlassenen Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Computerprogramme, Zeichnungen, Datenbankinhalte sowie die verwendete Domain, frei von Schutzrechten Dritter sind oder dass er berechtigt ist, diese Inhalte für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Die Einbeziehung der genannten Inhalte in den auftragsgemässen Web-Auftritt geschieht ausschliesslich auf eigene Gefahr des Auftraggebers.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, abilitynet von allen Ansprüchen Dritter, die gegen abilitynet im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Rechten Dritter erhoben werden, freizustellen. Er verpflichtet sich weiter, abilitynet entstehenden Schäden aus der Verletzung von Rechten Dritter zu ersetzen.
§ 3 Haftung
abilitynet haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. abilitynet haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden.
§ 4 Gewährleistung
abilitynet gewährleistet, dass das Werk nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung dieses Wertes oder der Tauglichkeit bleibt ausser Betracht. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, die mit dem Tag der Lieferung beginnt. Während der Gewährleistungspflicht auftretende Mängel hat der Auftraggeber abilitynet unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiss, äussere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung von abilitynet Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen, insbesondere Design und Programmierung, selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.
§ 5 Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen von abilitynet sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Massgebend ist das Datum des Zahlungseinganges. Im Verzugsfall ist abilitynet berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten.
§ 6 Vergütung
Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt gemäss den vertraglichen Übereinkommen mit dem Auftraggeber.
§ 7 Abnahme
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
Erstreckt sich der Auftrag über längere Zeit oder erfordert von abilitynet hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Als angemessen gilt vereinbart: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.
§ 8 Schlussbestimmungen
Der Auftraggeber kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit abilitynet nur mit schriftlicher Einwilligung von abilitynet abtreten.
Eine Aufrechnung gegenüber der Honorarforderung von abilitynet ist dem Auftraggeber nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen unmittelbar aus dem Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend machen.
Gerichtsstand ist Uster. Es gilt schweizerisches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
Stand: 31.03.2010
Allgemeine Dienstleistungsbedingungen
Diese allgemeinen Dienstleistungsbedingungen (ADB) gelten für alle zwischen abilitynet Samuel Koch oder deren Vertreter (nachfolgend abilitynet genannt) und dem Auftraggeber geschlossenen Dienstleistungsverträge und -absprachen (z.B. Hosting).
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Als Teilnehmer an abilitynet Dienstleistungen gelten juristische und natürliche Personen (ab 16 Jahren), welche von abilitynet im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages Dienstleistungen beziehen.
1.2 Integrierende Bestandteile des Dienstleistungsvertrages sind die vorliegenden Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen und die aktuelle Preisliste für die Dienste von abilitynet.
1.3 Nimmt der Teilnehmer mittels der abilitynet Dienstleistungen auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Teilnehmer für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen selber verantwortlich und kann im Schadensfall direkt haftbar gemacht werden. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, mit den Dritten direkt über die Benutzung von deren Dienstleistungen abzurechnen. Eine anderslautende schriftliche Vereinbarung mit abilitynet bleibt vorbehalten.
1.4 Der Teilnehmer verpflichtet sich ferner, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden kantonalen und eidgenössischen rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechtes einzuhalten.
§ 2 Beginn, Dauer und Beendigung des Dienstleistungsvertrages
2.1 Der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Teilnehmer und abilitynet kommt auf folgende Weise zustande:
Bei Online-Bestellungen: Wenn abilitynet die vom Kunden in Kenntnis der allgemeinen Dienstleistungsbedingungen gemachte Offerte in unmodifizierter Form angenommen hat, indem abilitynet die Benutzerangaben sendet.
Bei brieflichen Bestellungen: Wenn abilitynet das vom Kunden in Kenntnis der allgemeinen Dienstleistungsbedingungen rechtsverbindlich unterzeichnete Bestellformular bzw. den rechtsverbindlich unterzeichneten Dienstleistungsvertrag erhalten hat und den Vertrag bestätigt, indem sie die Benutzerangaben schickt.
Bei telefonischen Bestellungen (nimmt abilitynet nur ausnahmsweise, v.a. bei bestehenden Kunden, entgegen): Wenn abilitynet die vom Kunden gemachte Offerte in unmodifizierter Form angenommen hat, indem abilitynet die Benutzerangaben sendet. abilitynet betrachtet die Dienstleistungsbedingungen als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen Widerspruch erhebt. abilitynet legt den Beginn der Dienstleistungsnutzung durch den Teilnehmer fest. Der Teilnehmer nimmt davon Kenntnis, dass sich der Beginn der Nutzung der von abilitynet für ihn bereitgestellten Dienstleistungen aus organisatorischen oder technischen Gründen allenfalls verzögern kann. Hieraus kann der Teilnehmer keine Rechte gegenüber abilitynet ableiten.
2.2 Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, anderslautende schriftliche Vereinbarungen vorbehalten.
2.3 Jede Vertragspartei kann den Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf ein Monatsende (bei einem Monatsabonnement), bzw. auf das Ende eines Abonnementsjahres (bei einem Jahresabonnement) auflösen, erstmals jedoch auf Ende der im Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien festgelegten Mindestvertragsdauer. Vorbehalten bleibt die Kündigung gemäss Offerte im Falle von Verträgen, welche sich auf eine Offerte beziehen. Im gegenseitigen Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalb anderer Fristen bzw. auf einen anderen Termin hin aufgelöst werden. Die Kündigung ist formlos gültig (mündlich, auf elektronischem oder auf postalischem Weg), die Beweisbarkeit liegt jedoch beim Teilnehmer. abilitynet bestätigt in jedem Fall die Kündigung.
2.4 Aus wichtigem Grund kann abilitynet den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die zur Verfügung stehenden Dienstleistungen von abilitynet oder die mittels dieser Dienstleistung bezogenen Drittleistungen rechts- und zweckwidrig bezogen, verwendet, nicht autorisierten Dritten zugänglich gemacht oder weitergegeben sowie wenn die Nutzungsbestimmungen von abilitynet oder Dritten missachtet werden.
§ 3 Pflichten von abilitynet
3.1 abilitynet erbringt die Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik. abilitynet kann keine Gewähr für die ununterbrochene und korrekte Erbringung der Dienstleistung übernehmen. Bei Störungen im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen steht dem Teilnehmer lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag zu, sofern er abilitynet über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist gesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten Dritter (wie z.B. Swisscom) gelten nicht als Störungen.
3.2 Die dem Teilnehmer für die Nutzung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Anlagen und Geräte verbleiben im Eigentum von abilitynet und der Teilnehmer erhält hieran weder Verfügungs- noch Urheberrechte.
3.3 Die Dienstleistungen stehen dem Teilnehmer grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tagen zur Benutzung offen. Vorbehalten sind anderslautende Vereinbarungen und Störungen technischer Art, welche zur Beeinträchtigung von Dienstleistungen führen.
3.4 abilitynet unterstützt den Teilnehmer bei der Herstellung eines stabilen Zustandes zur Benutzung der Dienstleistungen. Wird hierzu ein Aufwand über das übliche Mass in Anspruch genommen oder ist der von abilitynet erbrachte Aufwand auf eine Fehlfunktion von Anlageteilen des Teilnehmers oder auf dessen unsachgemässe Bedienung zurückzuführen, so wird abilitynet dem Teilnehmer ihren Mehr- bzw. Gesamtaufwand zu den aktuellen Ansätzen von abilitynet in Rechnung stellen.
3.5 abilitynet verpflichtet sich nur innerhalb der üblichen Arbeitszeiten der Geschäftsstelle von abilitynet, Massnahmen zur Behebung von Störungen und Fehlfunktionen der Dienstleistungen in Angriff zu nehmen bzw. durchzuführen. Als übliche Arbeitszeiten gelten die Wochentage, Montag bis Freitag, 08.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr, mit Ausnahme der eidgenössischen Feiertage. abilitynet wird je nach Dringlichkeit auch ausserhalb dieser Zeiträume Massnahmen zur Erhaltung der guten Dienstqualität treffen, verpflichtet sich aber vertraglich nicht dazu.
3.6 Der Teilnehmer hat nur dann Anspruch auf Rückerstattung der von abilitynet in Rechnung gestellten Dienstleistungen, wenn diese in einem Kalendermonat mehr als 10 Stunden während der normalen Arbeitszeiten (vgl. oben Ziffer 3.5) dem Teilnehmer aus von abilitynet verursachten Gründen nicht zur Verfügung stehen. Die Rückerstattung erfolgt im Verhältnis der gesamten Dauer zur vom Teilnehmer in der Rechnungsperiode bezogenen Dienstleistungsmenge und -nutzungsdauer. Der Gebührenminderungsanspruch steht in linearem Verhältnis zur Dauer der Nichtverfügbarkeit und zum Verlust von Funktionen.
3.7 Rückforderungsansprüche des Teilnehmers erlöschen, wenn der über 10 Stunden pro Kalendermonat liegende Ausfall nicht innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des betroffenen Kalendermonats schriftlich bei abilitynet gerügt und hierfür bei abilitynet eine entsprechende Gebührenrückforderung geltend gemacht worden ist.
3.8 Die Beweislast bezüglich der Nichtverfügbarkeit liegt beim Teilnehmer.
§ 4 Pflichten des Teilnehmers
4.1 Anderslautende schriftliche Vereinbarungen vorbehalten, ist zum Bezug von abilitynet Dienstleistungen nur der im Vertrag erwähnte Teilnehmer bzw. dessen Mitarbeiter/Angehörige und allfällig im Rahmen eines Auftrags oder Werkvertrags beigezogene Dritte berechtigt, und zwar nur sofern der Bezug von abilitynet Dienstleistungen in direktem Zusammenhang mit der Ausübung ihrer arbeits- bzw. auftrags- oder werkvertragsrechtlichen Pflichten steht. Jede Verwendung und jedes Zugänglichmachen der abilitynet Dienstleistungen an Dritte ist dem Teilnehmer untersagt, sofern dies im Vertrag nicht ausdrücklich erlaubt wird.
4.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter die ihm aus dem Dienstleistungsvertrag erwachsenden Pflichten ebenfalls einhalten. Diese Regelung gilt auch für vom Teilnehmer im Rahmen eines Auftrags- oder Werkvertrages beigezogene Dritte.
4.3 Der Teilnehmer hat den Mitarbeitern von abilitynet während der üblichen Arbeitszeiten und wenn die Erhaltung der Dienstqualität dies erfordert, Zugang zu den technischen Anlagen, die von abilitynet zur Verfügung gestellt werden oder die zur Nutzung der abilitynet Dienstleistungen eingesetzt werden, sowie zu weiteren Anlagen, die für die Verfügbarkeit der Dienstleistungen von abilitynet notwendig sind, zu gewähren. Der Teilnehmer verpflichtet sich, abilitynet sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen sowie insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogene Dritte sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker) zu informieren.
4.4 Es ist Sache des Teilnehmers, die sich in seinem Besitze befindlichen Informatik-Anlagen und Geräte, welche für die abilitynet Dienstleistungen benutzt werden, sowie die hierzu eingesetzten oder durch die abilitynet Dienstleistungen erreichbaren Daten inklusive Programmdaten vor unbefugtem Zugriff und Manipulation zu schützen.
§ 5 Vergütung
5.1 Die Vergütung für die von abilitynet zur Verfügung gestellten Dienstleistungen richtet sich nach den jeweils aktuellen Preislisten von abilitynet. abilitynet kann die Gebühren jederzeit, insbesondere aber im Falle geänderter Gestehungskosten oder grosser Beanspruchung eines Anschlusses unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf Monatsende anpassen. Verbesserungen des Dienstleistungsangebots unter Beibehaltung der Gebühren sowie Gebührereduktionen können von abilitynet auch mit einer kürzeren Ankündigungsfrist auf Monatsende in Kraft gesetzt werden.
5.2 Die Gebühren werden dem Teilnehmer halbjährlich oder jährlich in Rechnung gestellt, bei Jahresabonnementen jährlich. Angebrochene Kalendermonate werden voll in Rechnung gestellt. Die Gebühren werden innert 30 Tagen ab Fakturadatum netto zur Zahlung fällig. Der Teilnehmer hat die auf der Rechnung genannte Bank- bzw. Postverbindung für seine Zahlung zu verwenden. Aus der Zahlung allfällig zu Lasten von abilitynet gehende Spesen der Bank oder Post können dem Teilnehmer mit der nächsten Gebührenrechnung zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
5.3 Auf Wunsch kann der Teilnehmer die Berechnungsgrundlagen für die Rechnungsstellung schriftlich anfordern. abilitynet stellt dem Teilnehmer die Berechnungsgrundlagen zu, sofern diese mit vertretbarem technischen Aufwand erarbeitet werden können. Sollte sich herausstellen, dass die Gebührenrechnung korrekt ist, so hat der Teilnehmer abilitynet den für die Aufbereitung der Berechnungsgrundlagen entstehenden Arbeitsaufwand nach den aktuellen Stundensätzen von abilitynet zu vergüten.
§ 6 Haftung
6.1 Soweit gesetzlich zulässig, schliesst abilitynet jede Haftung sowohl für direkte und indirekte Folgeschäden als auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen aus.
6.2 Der Teilnehmer kann für alle Schäden, welche bei abilitynet oder Dritten durch seine Benutzung der abilitynet-Dienstleistungen entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. haftbar gemacht werden. Im Falle einer unzulässigen Benutzung durch den Teilnehmer, seine Mitarbeiter oder durch von ihm vertraglich beigezogene Dritte sowie durch Dritte, welche ohne Autorisierung von abilitynet über die Informatikanlage des Teilnehmers zu den abilitynet Dienstleistungen Zugang genommen haben, kann abilitynet zudem die Konnektivität zum Teilnehmer ohne Ankündigung sofort unterbrechen.
§ 7 Schlussbestimmungen
7.1 Diese allgemeinen Dienstleistungsbedingungen sowie die oben in Ziffer 1.2 erwähnten Dokumente regeln in Verbindung mit dem Dienstleistungsvertrag abschliessend die Rechte und Pflichten zwischen abilitynet und dem Teilnehmer.
7.2 Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen der Schriftform, der Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung und der rechtsgültigen Unterschrift der Vertragsparteien, vorbehalten bleibt Ziffer 5.1. abilitynet behält sich die jederzeitige Änderung der allgemeinen Dienstleistungsbedingungen ausdrücklich vor. Die neuen Bedingungen werden dem Teilnehmer auf geeignete Weise (z.B. per Email oder auf der abilitynet Webseite) bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.
7.3 Sollte eine Bestimmung des mit dem Teilnehmer abgeschlossenen Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmungen sollen in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich.
7.4 Gerichtsstand ist Lenzburg. abilitynet ist berechtigt, den Teilnehmer an seinem Sitz zu belangen. Verträge und ihre integrierenden Vertragsbestandteile unterstehen dem Schweizerischen Obligationenrecht.
Stand: 31.03.2010